Gepr. Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK

Gepr. Fachwirt*im Gesundheits- und Sozialwesen IHK

Gepr. Fachwirt*im Gesundheits- und Sozialwesen IHK

Inklusive intensivem Prüfungstraining.

Dieser Lehrgang findet berufsbegleitend an zwei Abenden in der Woche, dienstags und donnerstags von 18.00 bis 21.00 Uhr.

Umfang: 600 UStd.
Gebühr pro Teilnehmer*in: 5.500,00 €

Die Gestaltung des Seminars erfolgt als Hybridseminar.

(Sie nehmen nach Ihrer Wahl in Präsenz oder online in der Lerngruppe teil.

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Beschreibung

Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden oder sind selbständig tätig. Sie lösen eigenständig umfassende und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente.

Sie erwerben mit dem erfolgreichen Abschluss dieses Lehrgangs eine Aufstiegsqualifizierung (DQR 6), die Ihnen wesentlich mehr Verantwortung, ein abwechslungsreiches Aufgabenfeld und einen deutlichen Gehaltsanstieg ermöglicht.

Inhalte Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK

Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse

  • ökonomische Prozesse im Gesundheits- u. Sozialwesen; volkswirtschaftliche Zusammenhänge im nationalen und europäischen Kontext
  • Anwenden von Organisationstechniken
  • Steuern betrieblicher Veränderungsprozesse

Steuern von Qualitätsmanagementprozessen

  • Ermitteln u. Festlegen von Qualitätszielen
  • Anwenden von Qualitätsmanagementmethoden
  • Weiterentwicklung eines Risikomanagements

Gestalten von Schnittstellen und Projekten

  • Planen, Organisieren, Koordinieren und Evaluieren von Projekten und Projektgruppen
  • Organisieren u. Gestalten der Kommunikation zwischen den Berufsgruppen

Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse & Ressourcen Steuern

  • Vorbereiten des Jahresabschlusses; Durchführen von Kosten- u. Leistungsrechnung u.v.m.
  • Einsatz von Controlling–Instrumenten
  • Ermitteln, Auswerten und Beurteilen von betrieblichen Kennzahlen

Führen und Entwickeln von Personal

  • Durchführen von Personalmaßnahmen
  • Planen und Durchführen der Ausbildung
  • Personalzufriedenheit; Anwenden des Konfliktmanagements

Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen

  • Durchführen von Marktanalysen
  • Planen und Entwickeln von Marketingkonzepten
  • Einsetzen von Methoden des Sozialmarketings und des Gesundheitsmarketings

Umfang: 600 UStd.
Gebühr pro Teilnehmer*in: 5.500,00 €

📅 Unsere Seminartermine

Berufsbegleitend
👉 15.09.2026 bis 12.10.2028

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Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei der IHK einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet diese nach Maßgabe der Prüfungsverordnung.

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/ Mechatronikerin oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben von Gepr. Industriemeistern Mechatronik haben und elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.

Der Prüfungsnachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (Ausbilderprüfung) ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfungsgebühr

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei der IHK einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheiden diese nach Maßgabe der Prüfungsverordnung.

Zulassungsvoraussetzungen

„Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“ oder „Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben von Gepr. Fachwirten im Gesundheits- und Sozialwesen haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen und bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:

  1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
  2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
  3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten
  4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
  5. Führen und Entwickeln von Personal
  6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen

Die schriftliche Prüfung wird in den genannten Handlungsbereichen auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung durchgeführt. Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Diese gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. Im Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation nachgewiesen werden, dass komplexe fachliche Sachverhalte und Zusammenhänge beurteilt sowie Lösungen und Vorgehensweisen vorgeschlagen und begründet werden können.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif einer IHK.




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