Ihre Fördermöglichkeiten

Die Bundesrepublik Deutschland fördert Ihren beruflichen Aufstieg. Sie können die Gebühren für unsere Seminare über deren Fördermöglichkeiten finanzieren. Diese Förderprogramme bieten umfassende Möglichkeiten um Ihre Weiterbildung sowie Qualifizierung finanziell zu unterstützen, hier finden Sie eine kleine Übersicht.

Gerne beraten wir Sie auch individuell und unverbindlich!

Die Fördermittel im Überblick

Bildungsgutschein

Das zentrale Förderinstrument der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter ist der Bildungsgutschein. Gefördert werden Qualifizierungen wie Umschulungen, die eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden und bei Ihrer erfolgreichen beruflichen Eingliederung unterstützen.

Wenn Sie arbeitssuchend sind, Sie über einen Berufsabschluss verfügen oder bereits drei Jahre beruflich tätig waren, dann informieren Sie sich auch auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Bildungsgutschein.

Bildungsprämie

Die Bildungsprämie unterstützt Sie mit einer Übernahme von 50 % der Maßnahmegebühren bei Ihren beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, die bei derzeitigen oder zukünftigen beruflicher Tätigkeit nützlich sind.

Wenn Sie mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- beziehungsweise Pflegezeit befinden und zudem Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen weniger als 20.000 Euro beträgt, empfehlen wir Ihnen für weitere Informationen die Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu dem Thema Bildungsprämie.

AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)

Durch die Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen wird das Vorliegen der Fördervoraussetzung für eine oder auch mehrere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von den Agenturen für Arbeit und Jobcenter bescheiningt.

Wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und innerhalb der vergangenen drei Monate mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet waren oder Sie Hilfe benötigen bei Ihrem Bewerbungsprozess oder anderen Trainings, um Ihre Vermittlungshemmnisse zu verringern oder zu beseitigen, dann sind die Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine die richtige Lösung für Sie.

Begabtenförderung (Nur für Berufserfahrene)

Sie sind ein*e besonders qualifizierte*r Absolvent*in einer Berufsausbildung? Dann können Sie im Rahmen der Begabtenförderung verschiedene Hilfen zur beruflichen Weiterbildung erhalten, z. B. die Finanzierung der Weiterbildung zum Meister über ein Stipendium.

Aufstiegs-BAföG

Mit dem Aufstiegs-BAföG (auch Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz genannt) werden Vorbereitungslehrgänge auf über 700 rechtlich geregelte Abschlüsse (zum Beispiel die zum/zur Meister*in, Betriebswirt*in, Fachwirt*in, Techniker*in oder Erzieher*in) gefördert. Die Lehrgänge müssen in Vollzeit oder Teilzeit stattfinden sowie mindestens eine Dauer von 400 Unterrichtsstunden erfüllen.

Für Familien gibt es seit dem 01. August 2020 flexiblere Rückzahlungsbedingungen sowie Verbesserungen und auch mehr Geld. So wird erstmals die Unterhaltsförderung in Höhe von 892 Euro als Vollzuschuss gewährt und muss zudem nicht zurückgezahlt werden. Des Weiteren werden auch die Lehrgangsgebühren unabhängig von Einkommen und Vermögen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro zur Hälfte als Zuschuss übernommen.

Wenn Sie sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine Fortbildungsprüfung vorbereiten, eine erste Berufsausbildung abgeschlossen haben, über Berufspraxiserfahrung verfügen, ein*e Absolvent*in eines Bachelor-Studium (DQR 6) oder Studienabbrecher*in sind können Sie sich hier zum Thema Aufstiegs-BAföG, auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, informieren.

Das Erklärvideo zum Aufstiegs-BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bietet eine weitere Möglichkeit zur Information.

Bildungskredit

Ergänzend zum BAföG ist der Bildungskredit eine weitere Finanzierungsmöglichkeit, die Schüler*innen und Studierenden zur Verfügung steht.

Der Bildungskredit wird in monatlichen Raten von 100, 200 oder 300 Euro von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausbezahlt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kredit nach einer Frist von vier Jahren in monatlichen Raten von mindestens 120 Euro an die KfW zurückgezahlt werden muss.

Weitere Informationen zum Bildungskredit gibt es beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.