Gepr. Industriemeister*in Mechatronik IHK

Industriemeister Mechatronik

Gepr. Industriemeister*in Mechatronik IHK

Der Lehrgang wird als Hybridseminar durchgeführt.
Sie können wahlweise in Präsenz oder online teilnehmen.

Umfang: 868 UStd.
Kosten: 6.450,00 €
 (bis zu 75% Förderung möglich, wir beraten Sie gerne!)

Unseren Unterricht zeichnet aus:
Unterricht in kleinen Gruppen (Max. 15 Personen)
Hohe Teilnehmerorientierung
Helle, moderne Räume

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Beschreibung

Geprüfter Industriemeister*in Mechatronik IHK
Bachelor professional (DQR 6)

Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Mechatronik sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern „Maschinen-/Anlagenbau und -betrieb“, „Montage und Inbetriebnahme“ sowie „Betriebserhaltung und Service“ handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.

Zur Wahrnehmung der oben beschriebenen Aufgaben verfügen Sie über Qualifikationen in den folgenden Bereichen:

  1. Beruf- und arbeitspädagogische Qualifikationen
  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten
  • bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen und abschließen
  1. Grundlegende Qualifikationen
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  1. Handlungsspezifische Qualifikationen

Führung und Personal situationsbezogenen Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Umfang: 868 UStd.
Gebühr pro Teilnehmer*in: 6.450,00 €

📅 Unsere Seminartermine

Berufsbegleitend
👉 Vom 26.10.2026 bis 25.10.2028

Vollzeit
👉 Vom 16.11.2026 bis 23.04.2027

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Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei der IHK einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet diese nach Maßgabe der Prüfungsverordnung.

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/ Mechatronikerin oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben von Gepr. Industriemeistern Mechatronik haben und elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.

Der Prüfungsnachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (Ausbilderprüfung) ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der jeweiligen IHK.

Prüfungen

BQ-Prüfung: 05.11.+06.11.2026 und 29.04.+30.04.2027
HQ-Prüfung: 29.11.+30.11.2027 und 01.06.+02.06.2028




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Unser kostenfreier Service

  • Parkplätze am Haus
  • Klimatisierte, helle Seminarräume
  • Moderne Ausstattung
  • Kaffee, Tee sowie Wasser kostenfrei serviert
  • Hohe Teilnehmerorientierung
  • Hybridseminare mit technischer Betreuung