Gepr. Industriemeister*in Metall IHK

Gepr. Industriemeister*in Metall IHK

Der Lehrgang wird als Hybridseminar durchgeführt.
Sie können wahlweise in Präsenz oder online teilnehmen.

Umfang: 868 UStd.
Kosten: 5.300,00 €
 (bis zu 75% Förderung möglich, wir beraten Sie gerne!)

Unseren Unterricht zeichnet aus:
Unterricht in kleinen Gruppen (Max. 15 Personen)
Hohe Teilnehmerorientierung
Helle, moderne Räume

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Beschreibung

Geprüfter Industriemeister Metall IHK
Bachelor professional (DQR 6)
Industriemeister Metall können in Betrieben unterschiedlicher Branchenzugehörigkeit Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen.

Sie planen, steuern und überwachen Arbeitsprozesse, insbesondere in der Fertigung und Montage von Metallerzeugnissen sowie Maschinen. Sie entscheiden über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel und stellen die Qualität der Produkte sicher. Die Führung und Einarbeitung der Mitarbeiter und die Betreuung der Auszubildenden gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
  2. zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Absatz 3 haben.

Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Informationen zur Prüfung

Im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ wird in folgenden Prüfungsbereichen geprüft:

  1. Rechtsbewusstes Handeln,
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln,
  3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
  4. Zusammenarbeit im Betrieb,
  5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.

Die aufgeführten Prüfungsfächer werden schriftlich geprüft.

Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die Handlungsbereiche „Technik“, „Organisation“ sowie „Führung und Personal“, die den betrieblichen Funktionsfeldern „Maschinen-/Anlagenbau und -betrieb“, „Montage und Inbetriebnahme“ und „Betriebserhaltung und Service“ zuzuordnen sind.

Die Handlungsbereiche enthalten folgende Qualifikationsschwerpunkte:

  1. Handlungsbereich „Technik“:
    a) Systemintegration,
    b) Technische Applikation,
    c) Kundenunterstützung und Service;
  2. Handlungsbereich „Organisation“:
    a) Betriebliches Kostenwesen,
    b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme,
    c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz;
  3. Handlungsbereich „Führung und Personal“:
    a) Personalführung,
    b) Personalentwicklung,
    c) Qualitätsmanagement.

Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen und im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in den schriftlichen Situationsaufgaben und dem situationsbezogenen Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Umfang: 868 UStd.
Gebühr pro Teilnehmer*in: 5.300,00 €

Berufsbegleitend

  • Vom 07.04.2025 bis 28.04.2027
  • vom 06.10.2025 bis 27.10.2027

Tageskurs in Vollzeit

  • 8:30 bis 15 Uhr – 25.11.2024 bis 09.05.2025
  • 8:30 bis 15 Uhr – 02.06.2025 bis 14.11.2025

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Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei der IHK einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet diese nach Maßgabe der Prüfungsverordnung.

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich Metall oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus ein Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Metallmeister/einer Geprüften Metallmeisterin gemäß § 1 Abs. 3 haben.

Der Prüfungsnachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (Ausbilderprüfung) ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Anmeldefristen

Die Prüfung wird regelmäßig im Frühjahr und Herbst angeboten. Anmeldeschluss ist jeweils der 10. Januar und 10. Juli des Jahres.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der jeweiligen IHK.

Prüfungen

BQ-Prüfung: 06. und 07.11.2024
HQ-Prüfung: 20. und 21.11.2025




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Unsere Services

  • Parkplätze am Haus
  • Klimatisierte, helle Seminarräume
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  • Kaffee, Tee sowie Wasser kostenfrei serviert
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