Gepr. Aus- und Weiterbildungspädagoge*in IHK

Gepr. Aus- und Weiterbildungspädagoge*in IHK

Inklusive intensivem Prüfungstraining.

Dieser Lehrgang findet berufsbegleitend in den Abendstunden 2 x in der Woche statt
oder alternativ als Tageskurs.

Umfang: 470 UStd.
Gebühr pro Teilnehmer*in: 4.500,00 €

Die Gestaltung des Seminars erfolgt als Hybridseminar

(Sie nehmen nach Ihrer Wahl in Präsenz oder online an der Lerngruppe teil)

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Beschreibung

Bachelor Professional (DQR 6)

Hier handelt es sich um eine wertvolle Aufstiegsqualifikation für Sie als Ausbilder*innen, aber auch als Mitarbeiter*innen bei Bildungsträgern, die eine leitende Funktion ausüben wollen, als Ausbildungsleiter*in, pädagogische Mitarbeiter*in oder als Personalentwickler*in usw.

Aus- und Weiterbildungspädagogen*innen sind in betrieblichen Aus- und Weiterbildungsprozessen tätig. Sie stellen die Kompetenzen von Mitarbeiter*innen und Auszubildenden fest, formulieren Ausbildungserfordernisse und entwickeln darauf aufbauend gemeinsam mit den Auszubildenden und Mitarbeiter*innen individuelle Lernwege.

Aus- und Weiterbildungspädagogen*innen verfügen über grundlegende Kenntnisse des Bildungsmarketings. Sie beraten und unterstützen ausbildende Fachkräfte, sowie Aus- und Weiterbildungspersonal. Sie unterstützen die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen und entwickeln bestehende Anforderungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung weiter.

Zu den weiteren Aufgaben der Aus- und Weiterbildungspädagogen*innen zählt die Überprüfung und Optimierung bestehender Bildungsmaßnahmen. Sie beraten und unterstützen nebenamtliche Aus- und Weiterbildner indem sie diese Kompetenzen an diese weitervermitteln. Daneben optimieren sie Prüfungs- und Beurteilungsverfahren und wirken bei Bedarf an der Erstellung von Prüfungen und Prüfungsaufgaben mit.

Umfang: 470 UStd.
Gebühr pro Teilnehmer*in: 4.500,00 €

📅 Unsere Seminartermine

Berufsbegleitend
👉 Vom 06.01.2026 bis 18.03.2027

Vollzeit
👉 auf Anfrage

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Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei der IHK einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet diese nach Maßgabe der Prüfungsverordnung.

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

1. einen Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis

und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben sowie zu fachlichen Tätigkeiten der Ausbildungsberufe des Absatzes 1 haben.




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Unsere Services

  • Parkplätze am Haus
  • Klimatisierte, helle Seminarräume
  • Moderne Ausstattung
  • Kaffee, Tee sowie Wasser kostenfrei serviert
  • Hohe Teilnehmerorientierung
  • Hybridseminare mit technischer Betreuung
  • Auf Wunsch Catering