Gepr. Berufspädagoge*in IHK

Gepr. Berufspädagoge*in IHK

Inklusive intensivem Prüfungstraining.

Dieser Lehrgang findet in Vollzeit oder alternativ berufsbegleitend in den Abendstunden statt an 2 x Abenden in der Woche.

Umfang: 600 UStd.
Gebühr pro Teilnehmer*in: 6.500,00 €

Die Gestaltung des Seminars erfolgt als Hybridseminar

(Sie nehmen nach Ihrer Wahl in Präsenz oder online an der Lerngruppe teil)

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Beschreibung

Master Professional (DQR 7)

Zu Ihren Aufgaben als Geprüfte*r Berufspädagoge*in zählen Organisation und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen in Einrichtungen der betrieblichen und außerbetrieblichen Bildung. Sie beraten, beurteilen und begleiten die jeweiligen Bildungsteilnehmer*innen und -teilnehmer, insbesondere im Lernprozess und beim Transfer des Gelernten in die Praxis.

Berufspädagogen beraten, unterstützen und realisieren unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte die Einführung neuer Aus- und Weiterbildungsmethoden in den jeweiligen Unternehmen und Institutionen.

Sie ermitteln auch notwendige und zukunftsweisende Qualifikationen und integrieren diese in die jeweiligen Lern- und Arbeitsprozesse. Dabei unterstützen und qualifizieren sie haupt- sowie nebenberufliches Bildungspersonal und leiten dieses an.

Für die Entwicklung von Marketingstrategien für die jeweiligen Aus- und Weiterbildungen führen Sie Marktbeobachtungen und -analysen durch. Aspekte des Bildungscontrollings sowie des Qualitätsmanagements in die jeweiligen Aus- und Weiterbildungssystemen werden dabei berücksichtigt.

Sie übernehmen selbst Führungs- und Leitungsaufgaben in den jeweiligen Aus- und Weiterbildungsabteilungen. Sie besitzen umfassende Kompetenzen im Bereich der Personalentwicklung, um entsprechende Organisationsentwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Kompetenzförderung einzuleiten und umzusetzen.

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen Qualifikationen, um in Einrichtungen der betrieblichen und außerbetrieblichen Bildung die Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse, die Begleitung der Lernenden und ihres Lernprozesses, das Bildungsmarketing, Controlling, Qualitätsmanagement und Führungsfunktionen eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können. Dazu gehören insbesondere die folgenden Aufgaben:

  1. die Leitung und Koordination von berufspädagogischen Prozessen und von Geschäftsprozessen einschließlich der Überprüfung der strategischen Leistung von Teams und der Zusammenführung von Wissen aus verschiedenen relevanten Bereichen;
  2. die betriebsbezogene berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung bedarfsgerecht und wirtschaftlich planen, in den Unternehmen beraten, durchführen sowie in der Qualität weiterentwickeln;
  3. den betrieblichen und individuellen Qualifikationsbedarf ermitteln, zielgruppengerechte Qualifizierungsangebote entwickeln und die Unternehmen hinsichtlich der für die betriebliche Umsetzung notwendigen organisatorischen Veränderungen beraten;
  4. den Aufbau von fachlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen im Unternehmen unterstützen, entsprechende Personalentwicklungsprojekte erarbeiten und umsetzen sowie die dazu notwendigen betrieblichen Veränderungsprozesse formulieren und einleiten;
  5. spezifische Betreuungs- und Qualifizierungsangebote für Zielgruppen, die zusätzlicher lernpsychologischer, sozialpädagogischer Unterstützung bedürfen, unter Berücksichtigung kultureller Unterschiede entwickeln.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Berufspädagoge“ / „Geprüfte Berufspädagogin“ (Master Professional DQR 7).

Umfang: 600 UStd.
Gebühr pro Teilnehmer*in: 6.500,00 €

Unsere Seminartermine:

Berufsbegleitend

  • Vom 14.10.2024 bis 10.04.2026

Tageskurs in Vollzeit

  • 8:30 bis 15 Uhr – 06.01.2025 bis 30.05.2025

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Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei der IHK einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet diese nach Maßgabe der Prüfungsverordnung.

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

1. den Fortbildungsabschluss zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/zur Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogin oder einen Fortbildungsabschluss zum Fachwirt/zur Fachwirtin, zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau, zum Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister/zur Industrie-, Fach- oder Handwerksmeisterin oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis,
2. ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis

und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben sowie zu fachlichen Tätigkeiten des Absatzes 1 haben.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 580,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK.




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Unsere Services

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