Gepr. Fachwirt*in für Büro- und Projektorganisation IHK

Gepr. Fachwirt*in für Büro- und Projektorganisation IHK

Gepr. Fachwirt*in für Büro- und Projektorganisation IHK

Inklusive intensivem Prüfungstraining.

Dieser Lehrgang findet berufsbegleitend an zwei Abenden in der Woche statt
oder als Tageskurs in Vollzeit.

Umfang: 475 UStd.
Gebühr pro Teilnehmer*in: 3.200,00 €

Die Gestaltung des Seminars erfolgt als Hybridseminar

(Sie nehmen nach Ihrer Wahl in Präsenz oder online an der Lerngruppe teil)

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Beschreibung

Bachelor Professional for Office & Project Organisation

Als „Gepr. Fachwirt*in für Büro und Projektorganisation“ übernehmen Sie eigenständig umfassende Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle. Dazu gehören insbesondere das Planen, Organisieren, Koordinieren und Kontrollieren von Projekten und Veranstaltungen. Sie qualifizieren sich zur Führungskraft in Verwaltungs-Büros und Sekretariaten.

Sie erwerben mit dem erfolgreichen Abschluss dieses Lehrgangs eine Aufstiegsqualifizierung (DQR 6), die Ihnen wesentlich mehr Verantwortung, ein abwechslungsreiches Aufgabenfeld und einen deutlichen Gehaltsanstieg ermöglicht.

Inhalte Fachwirt*in für Büro- und Projektorganisation IHK

Arbeitsmethodik

Die Lern- und Arbeitsmethodik in ihrer Bedeutung für das „Lernen zu lernen“ erkennen
Subjektive und objektive Rahmenbedingungen erkennen und deren Einfluss auf das Lernen berücksichtigen
Lerntechniken anwenden

Zeit- und Themenplanung anwenden
Lehrmethoden und eingesetzte Lernmedien überblicken
– Gruppenarbeit praktizieren
– Grundlagen der Rede- und Präsentationstechniken anwenden

Im Handlungsbereich „Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen soll die Kompetenz nachgewiesen werden, dass eigenständig Entscheidungserfordernisse in einem flexiblen Prozessablauf erkannt und bewertet werden können sowie deren betriebsspezifische Verarbeitung veranlasst werden kann. Verhaltens- und Zielstrukturen sind zu berücksichtigen, so dass Entscheidungsgrundlagen erarbeitet und die wesentlichen zu integrierenden betrieblichen Schnittstellen mit einbezogen werden können.

1.1. Bewertung von Informationen und deren Aufbereitung für Entscheidungsprozesse unter Berücksichtigung der zu beteiligenden Organisationseinheiten
1.2. Auswahl geeigneter Techniken zur Beurteilung und Optimierung von betrieblichen Prozessen unter Berücksichtigung des Qualitätsmanagements
1.3. Verantwortliche Durchführung von betrieblichen Projekten unter Berücksichtigung des Projektmanagements
1.4. Anwenden von Methoden des Zeit- und Selbstmanagements zur Optimierung der Büro- und Arbeitsorganisation

Im Handlungsbereich „Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen…“ soll die Kompetenz nachgewiesen werden,
dass unter Beachtung von Markt und Zielgruppenanalysen, die Innen- und Außendarstellung des Unternehmens in Zusammenarbeit mit internen und externen Kunden dienstleistungsorientiert gestaltet werden kann. Dabei sollen Standards für interne und externe Kundenkontakte und –pflege beachtet werden. Es soll der Nachweis erbracht werden, dass zielgruppen- und produktbezogene Werbemittel und Veranstaltungen geplant und die Ergebnisse präsentiert werden können. Darüber hinaus soll nachgewiesen werden, die Kompetenzen von Mitarbeitenden in der kundenorientierten Kommunikation zu entwickeln und sicherzustellen.

2.1. Organisieren und Dokumentieren von kundenorientierten Projekten
2.2. Zielgruppen- und Marktanalysen unterstützen
2.3. Planen und Koordinieren von zielgruppen- und produktbezogenen Werbemitteln
2.4. Veranstaltungen planen, gestalten und durchführen
2.5. Kundenkontakte und – kommunikation unter Berücksichtigung des betrieblichen Beschwerdemanagements und von Verhaltensregeln gestalten

Im Handlungsbereich „Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld“ soll die Kompetenz nachgewiesen werden, dass Aufgaben aus der Personalwirtschaft unter Einbeziehung interkultureller Aspekte und der Nutzung verschiedener Instrumente des Personalmanagements umgesetzt werden können. Es soll der Nachweis erbracht werden, dass Mitarbeitende, Auszubildende und Projektgruppen geführt werden können und die Ausbildung zielorientiert und fachgerecht durchgeführt werden kann. Darüber hinaus soll nachgewiesen werden, bei Verhandlungen und in Konfliktfällen zielorientiert zu handeln und Methoden der Kommunikations- und Motivationsförderung zu berücksichtigen.

3.1 Prozesse aus der Personalplanung begleiten, bei der
Personalbeschaffung mitwirken und Personalbetreuung
durchführen sowie Personalentwicklungsmaßnahmen umsetzen
3.2 Ausbildung planen, organisieren, durchführen und kontrollieren
3.3 Konflikte erkennen und analysieren, daraus Konfliktbewältigungsstrategien ableiten und umsetzen
3.4 Moderation von Projektgruppen vorbereiten und unter Einsatz von Kommunikations- und Präsentationstechniken durchführen

Im Handlungsbereich „Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld“ soll die Kompetenz nachgewiesen werden,
dass Unternehmensziele und deren Bedeutung für die betriebliche Praxis beurteilt sowie Schlussfolgerungen daraus abgeleitet werden können. Dabei ist ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen zu berücksichtigen. Ferner soll nachgewiesen werden, dass Instrumente des Controllings und Datenmanagements genutzt und beachtet werden.

4.1 Aufbereiten von Kennzahlen zur Unterstützung der Steuerung
betrieblicher Entscheidungsprozesse
4.2 Koordinieren von Aufgaben des Einkaufs und der Beschaffung
4.3 Beurteilen von Datenbanksystemen und anderen
bürowirtschaftlichen Anwendungen für den zielorientierten Einsatz
4.4 Im Rahmen des Wissensmanagements Erfahrungen und
Informationen sowie einen Austausch ermöglichen

Umfang: 475 UStd.
Gebühr pro Teilnehmer*in: 3.200,00 €

Unsere Seminartermine:

Berufsbegleitend

  • Auf Anfrage

oder als Tageskurs in Vollzeit

  • Tageskurs 08.30-15.00 Uhr: Auf Anfrage

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Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei der IHK einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheiden diese nach Maßgabe der Prüfungsverordnung.

Zur Prüfung ist zugelassen, wer

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in
einem dreijährigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in
einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist.




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Unsere Services

  • Parkplätze am Haus
  • Klimatisierte, helle Seminarräume
  • Moderne Ausstattung
  • Kaffee, Tee sowie Wasser kostenfrei serviert
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  • Auf Wunsch Catering