Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach §34a GewO IHK
Inklusive intensivem Prüfungstraining.
Dieser Lehrgang findet als Kompaktkurs in Vollzeit statt, Montags bis Freitags von 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr.
Umfang: 320 UStd.
Auch als Online-Seminar buchbar.
Wir schulen Sie für folgende Aufgaben:
Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe mit Sachkunde nach §34a GewO
- für den Einsatz in Bereichen des öffentlichen Verkehrsraumes oder bei der Ausübung des Hausrechts in Bereichen des tatsächlich öffentlichen Verkehrs (Citystreife, Bahnschutz, U-Bahnwache)
- im Bereich Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)
- für Bewachungen im Einlassbereich von gewerblichen Betrieben, Veranstaltungen, Ausstellungen, Museen etc.
- für Bewachung von gewerblichen oder öffentlichen Objekten
- für Geld- und Werttransporte
- für Personenschutz
Seminarinhalte
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- BGB, Straf- und Verfahrensrecht, Gewerberecht
- Bewachungsspezifische Aspekte des Datenschutzes
- Unfallverhütungsvorschriften, BGV C7 (Wach- und Sicherheitsdienste)
- Umgang mit Menschen
- Grundlagen der Sicherheitstechnik
Die Sachkundeprüfung wird vor der IHK abgelegt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen (120 Minuten) und einem mündlichen (15 Minuten) Teil.
Innerhalb dieses Kurses werden Sie intensiv geschult. Es werden an allen Unterrichtstagen Lernerfolgskontrollen durchgeführt, damit Sie gut auf alle Prüfungsteile vorbereitet sind.
Inhalte der Sachkundeprüfung:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherungsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Gebühr pro Teilnehmer*in: 3.004,80 € zzgl. Prüfungsgebühr
Unsere Seminartermine:
- Vom 13.01.2025 bis 07.02.2025
Voraussetzungen
Um zur Sachkundeprüfung nach §34a GewO zugelassen werden zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie sind verpflichtet, ein einwandfreies Führungszeugnis vorzulegen, das Sie sich bitte vor Beginn des Lehrgangs besorgen. Eine Kopie ist uns auszuhändigen.
Sie sollten über gute Deutschkenntnisse verfügen, damit Sie die Prüfung bestehen können. Kommunikation ist zudem ein wichtiges Arbeitsmittel für Sicherheitsmitarbeiter*innen, deshalb soll diese gut beherrscht werden.
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Unsere Services
- Parkplätze am Haus
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